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Stadtinfo
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Stadt des Tages: Zürich |
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Zürich (frz./engl. Zurich, it. Zurigo, schweizerdeutsch Züri, rät. Turitg, lat. Turicum) ist mit knapp 370'000 Einwohner (als Agglomeration 1.08 Mio.) die grösste Stadt der Schweiz. Sie liegt an der Limmat am [mehr...] |
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Kunst und Kultur : Festivitäten |
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Bekannte Festivitäten in Zürich sind das Knabenschiessen, welches jeweils Mitte September stattfindet, wo rund 5'000 Jugendliche den Schützenkönig ausmachen, sowie das Sechseläuten jeweils Ende April. Der Mittelpunkt dieses Festes ist das [mehr...] |
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Geschichte : Persönlichkeiten |
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Frühmittelalter und Mittelalter
* Felix und Regula, Märtyrer
* Ludwig der Deutsche, Kaiser
* Hildegard, erste Äbtissin am Fraumünster
* Berta, Äbtissin
* Elisabeth von Wetzikon, Äbtissin
* Johannes [mehr...] |
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Literatur |
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Zürich by Mike von Mike van Audenhove, Cartoons über die Zürcher, wie sie wirklich sind. ISBN 3-907055-02-0
Zürich: Reisen mit Insider-Tipps. Mit Cityatlas. Farbfotos, Karten, Pläne. 120 S., ISBN 3-8297-0315-5, Verlag: Marco [mehr...] |
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Schweiz
Gesundheitswesen
In der Schweiz ist jeder Einwohner unabhängig der Nationalität durch das Krankenversicherungsgesetz obligatorisch für die Behandlungskosten bei Krankheit versichert. Die Zahlung der Prämie (Mitgliederbeitrag) ist aber Sache des Versicherten. Mit den EU-Staaten bestehen Verträge, die die gegenseitige Übernahme der Behandlung bei Notfällen regeln (Formular E111). Die Krankenversicherungen sind privatwirtschaftliche Unternehmen, jede Krankenkasse ist aber gesetzlich verpflichtet, jeden in die Grundversicherung aufzunehmen, der einen entsprechenden Antrag stellt und im Tätigkeitsgebiet der Kasse Wohnsitz hat. Zahnarztbehandlungen werden von den Krankenkassen nicht getragen, von wenigen Ausnahmen abgesehen.
Die Finanzierung der staatlichen Krankenhäuser erfolgt einerseits durch Bezahlungen der Behandlungen, andererseits durch Zuschüsse der Kantone oder Gemeinden. Die Finanzierung der Privatkrankenhäuser erfolgt dagegen in der Regel nur aus den Behandlungstaxen, die deswegen markant höher sind als bei den staatlichen Krankenhäuser. Die gesetzliche Grundversicherung deckt deswegen die Behandlung in Privatkliniken nicht. Ambulante Behandlungen dagegen werden von der Grundversicherung in der ganzen Schweiz und bei jedem zugelassenen Leistungserbringer gedeckt.
Für Behandlungskosten bei 'Unfällen' ist jeder Angestellte durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch versichert. Es gibt einerseits eine selbstständige Unfallversicherung des öffentlichen Rechts (SUVA), andererseits bieten auch die meisten privaten Versicherungskonzerne Unfallversicherungen nach UVG an. Es ist Sache des Arbeitgebers, alle Angestellten - auch bei Freizeitunfällen - zu versichern. Wer nicht angestellt ist, muss sich selbst gegen Unfall versichern.
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