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Länderinfo
Deutschland
Geografie : Exklaven
Die einzige Exklave Deutschlands ist das am Hochrhein gelegene Büsingen, das zum Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg gehört. Sie ist 7,62 km² groß und gänzlich von den drei schweizer Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Zürich umgeben. [mehr...]
Politik : Militär
Nach ihrer Gründung 1949 hatte die Bundesrepublik Deutschland zunächst keine eigenen Streitkräfte. Unter dem Eindruck des Koreakrieges und der als aggressiv empfundenen sowjetischen Politik in Osteuropa trat die Bundesrepublik 1955 der NATO bei und stellte [mehr...]
Wirtschaft
Deutschland ist relativ rohstoffarm, seine Wirtschaft ist vorwiegend auf den industriellen und Dienstleistungssektor konzentriert. Große Flächen des Landes werden landwirtschaftlich genutzt, jedoch sind nur 2–3 % der Beschäftigten in der Landwirtschaft [mehr...]
Religionen und Weltanschauungen
In Deutschland gilt Religionsfreiheit, die als Menschenrecht im Grundgesetz verankert ist. Gleichwohl ist die Trennung von Kirche und Staat nicht vollständig: In vielen sozialen und schulisch-kulturellen Bereichen bestehen Verflechtungen, beispielsweise [mehr...]
Berlin (Deutschland)
Politik: Die Bezirke
Nach dem Gebietsreformgesetz vom 10. Juni 1998 wurde die Zahl der Verwaltungsbezirke zum 1. Januar 2001 von 23 auf 12 reduziert. Berlin ist seitdem gegliedert in die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Reinickendorf.
Da Berlin eine Einheitsgemeinde ist, stellen die Bezirke keine eigenständigen Gemeinden dar und sind somit stark vom Senat und auf Verwaltungsebene von den Senatsverwaltungen abhängig, die die Fachaufsicht ausüben. Dennoch gibt es in jedem Berliner Bezirk ein eigenes – allerdings nicht vollwertiges – Bezirksparlament, die Bezirksverordnetenversammlung (BVV), welches das Bezirksamt, bestehend aus Bezirksbürgermeister und fünf Stadträten nach Parteienproporz wählt. Bürgermeister und Stadträte werden zwar politisch gewählt, haben aber den Status eines Abteilungsleiters und sind auf Zeit verbeamtet, so genannte Wahlbeamte.
Die Bürgermeister der Bezirke bilden unter Vorsitz des Regierenden Bürgermeisters den Rat der Bürgermeister, der den Senat berät.
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